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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1976 - VI A 221/75   

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https://dejure.org/1976,10080
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1976 - VI A 221/75 (https://dejure.org/1976,10080)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.03.1976 - VI A 221/75 (https://dejure.org/1976,10080)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. März 1976 - VI A 221/75 (https://dejure.org/1976,10080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1977, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Sie kann deshalb wie jeder andere Gesetzgebungsakt nur daraufhin überprüft werden, ob die Gemeinde den durch Gesetz und Recht gesteckten Rahmen ihres gesetzgeberischen Ermessens überschritten hat (vgl. u.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.1976 - VI B 141/75 -, KStZ 76, 96 = ZMR 78, 31 und Urt. v. 30.03.1976 - VI A 221/75 -, DVBl 77, 391 - Schl.-H. Gemeinde 76, 264).
  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
    Die Gemeinde muss bei dieser Ermessensentscheidung zunächst berücksichtigen, dass § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG die Beitragspflichten davor schützt, mit zu hohen nicht vorteilsgerechten Beiträgen überzogen zu werden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 30. März 1976 - VI A 221/75 -, DVBl. 1977, 391).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1990 - 9 A 149/88
    Innerhalb des vom Vorteilsprinzip bindend vorgegebenen Rahmens muß der Gemeinde ein gewisser Einschätzungsspielraum zugebilligt werden, da eine sichere Prognose über das Verhältnis der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage und damit der Werte der Allgemeinheit einerseits und den Eigentümern andererseits durch deren Inanspruchnahmemöglichkeiten gebotenen (wirtschaftlichen) Vorteile schlechterdings nicht möglich ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 30.3.1976 - VI A 221/75 -, DVBl. 1977, 391).
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